1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH, Am Aubach 36, 63619 Bad Orb, Deutschland („BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH“, „wir“, „uns“), gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind („Auftraggeber“).
1.2 Die BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist die vertragsgegenständliche Gesellschaft mit Sitz in Bad Orb. Die Niederlassung Wien sowie sonstige Standorte oder Kontaktadressen begründen keinen abweichenden Vertragspartner, Erfüllungsort, Gerichtsstand oder keine abweichende Rechtswahl, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.3 Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Beratung, Kampagnenplanung, Geomarketing, Haushaltswerbung, Beilagen, Zustellservice, Druckmanagement, Druckvermittlung, Produktionssteuerung, Lettershop, Display- und POS-Lösungen, Kartonagen- und Verpackungslösungen, Promotion, GEO/screen, Programmatic Advertising, Digital-Performance-Marketing und damit zusammenhängende Leistungen.
1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Auftraggeber, sofern sie wirksam einbezogen wurden oder dem Auftraggeber in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wurden.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die vorbehaltlose Leistungserbringung, Lieferung oder Annahme von Zahlungen gilt nicht als Zustimmung zu fremden Geschäftsbedingungen.
1.6 Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Mediapläne, Druck- und Produktionsspezifikationen, Datenschutzvereinbarungen, Auftragsverarbeitungsverträge und sonstige Projektunterlagen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
2.1 Angebote von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und gelten 14 Kalendertage ab Angebotsdatum. Verfügbarkeiten von Medieninventar, Zustellkapazitäten, Produktionsslots, Materialien, Karton, Papier, Energie, Transportleistungen, Plattforminventar und sonstigen Fremdleistungen können sich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung ändern.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung durch BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH zustande. E-Mail genügt der Schriftform, soweit nicht gesetzlich strengere Formvorschriften gelten.
2.3 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung, der Mediaplan, die Druck-, Verpackungs- oder Produktionsspezifikation, das Verteilgebiet, der Zeitplan sowie allfällige Anlagen.
2.4 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH. Dadurch entstehende Mehrkosten, Terminverschiebungen, Mindermengenzuschläge, Materialmehrkosten, Mediapreisänderungen oder Fremdkosten trägt der Auftraggeber.
2.5 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Umsatzsteigerung, Responsequote, Klickrate, Conversion-Rate, Footfall-Rate, Sichtbarkeit, Zustellquote oberhalb der vereinbarten Mindestquote, Reichweite oder sonstige Performance-Kennzahl.
3.1 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH tritt in vielen Leistungsbereichen als Agentur, Vermittlerin, Projektkoordinatorin, Produktionsmanagerin, Mediaplanerin und kaufmännische Abwicklerin auf. Dies gilt insbesondere für Druckmanagement, Druckaufträge, Kartonagen-, Verpackungs- und Displayproduktionen, Lettershop-Leistungen, Zustellleistungen sowie GEO/screen- und digitale Kampagnenleistungen.
3.2 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht selbst Druckerei, Kartonagenherstellerin, Verpackungsproduzentin, Zustellunternehmen, Plattformbetreiberin, Publisher, Datenanbieterin, DSP, SSP, Adserver, Media-Inventaranbieterin oder technische Betreiberin der eingesetzten Digital- oder Werbesysteme.
3.3 Die technische Herstellung, Produktion, Weiterverarbeitung, Lieferung, Ausspielung, Messung, Zustellung oder sonstige operative Leistungserbringung erfolgt ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Dritte, insbesondere Druckereien, Produktionsbetriebe, Kartonagenhersteller, Weiterverarbeiter, Logistik- und Zustellpartner, Lettershops, Technologieanbieter, Datenpartner, Plattformen, Publisher, DSPs, SSPs und sonstige Dienstleister.
3.4 Die Rechnungslegung oder kaufmännische Abwicklung über BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH begründet keine weitergehende Hersteller-, Druckerei-, Plattform-, Publisher-, Medien- oder Produzentinnenhaftung von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH.
3.5 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH haftet bei vermittelten oder koordinierten Drittleistungen ausschließlich für eigenes Verschulden bei Auswahl, Beauftragung, Koordination und Weiterleitung der vereinbarten Spezifikationen, nicht jedoch für eine eigenständige Hersteller-, Produktions-, Plattform- oder Medienleistung, sofern diese von Dritten erbracht wird.
3.6 Ansprüche gegen beauftragte Drittleister werden, soweit möglich und zulässig, an den Auftraggeber weitergegeben oder bei der Durchsetzung angemessen unterstützt. Eine weitergehende Haftung von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH besteht nur nach Maßgabe dieser AGB.
4.1 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH erbringt insbesondere Beratungs-, Planungs-, Koordinations-, Vermittlungs-, Produktionssteuerungs-, Media-, Geomarketing-, Druckmanagement-, Verpackungs-, Display-, Lettershop-, Haushaltswerbe-, Zustell-, Promotion- und digitale Kampagnenleistungen.
4.2 Im Bereich Print und Haushaltswerbung umfassen die Leistungen insbesondere strategische Kampagnenplanung, Gestaltungsservice, Prospektverteilung, Zustellservice, Beilagen, Flyer, Türhänger, Warenproben, Sonderwerbeformen, Druckmanagement, Produktionskoordination und Reporting.
4.3 Im Bereich Verpackungs- und Displaylösungen umfassen die Leistungen insbesondere Beratung, Entwicklung, Vermittlung, Beschaffung, Koordination und Abwicklung von Kartonagen, Faltschachteln, Displays, POS-Materialien, Versandverpackungen, Produktverpackungen, Verpackungsmustern und verwandten Lösungen.
4.4 Im Bereich GEO/screen und Digitalleistungen umfassen die Leistungen insbesondere Geomarketing, Zielgruppenplanung, hyperlokales Targeting, Programmatic Advertising, Kampagnenmonitoring, Reporting, digitale Werbemittelausspielung und Performance-Optimierung im Rahmen verfügbarer Plattformen, Datenquellen und Medieninventare.
4.5 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH kann die Leistungen selbst, durch verbundene Unternehmen oder durch fachkundige Dritte erbringen oder vermitteln. Der Auftraggeber erkennt an, dass für Drittleistungen ergänzend die technischen Bedingungen, Richtlinien, Toleranzen, Plattformregeln, Produktionsstandards und Lieferbedingungen der jeweiligen Drittleister gelten können, soweit sie projektbezogen relevant sind.
5.1 Der Auftraggeber stellt BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Freigaben, Druckdaten, Werbemittel, Produktinformationen, Zielgruppeninformationen, Standortlisten, Ziel-URLs, Tracking-Parameter, Verpackungsvorgaben, Materialanforderungen, rechtlichen Hinweise, Pflichtkennzeichnungen, Logos, Bilder, Texte, Corporate-Design-Vorgaben und Ansprechpartner zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber ist für die sachliche, rechtliche und technische Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Produktinformationen, Kennzeichnungen, Werbeaussagen, Druckdaten, Verpackungsangaben, Landingpages, Kundendaten und Vorgaben verantwortlich.
5.3 Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Medien-, Lebensmittel-, Verpackungs-, Produktsicherheits-, Kennzeichnungs-, Jugendschutz-, Arzneimittel-, Gesundheits-, Finanzmarkt-, Glücksspiel-, Wahl- und politische Werbevorschriften.
5.4 Der Auftraggeber sichert zu, über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Freigaben zu verfügen. Er hält BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen, fehlerhaften, unvollständigen oder nicht ausreichend lizenzierten Inhalten oder Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
5.5 Freigaben, Korrekturen, Druckreiferklärungen, Mediaplanfreigaben, Verpackungsfreigaben und sonstige Entscheidungen sind innerhalb der von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH gesetzten Fristen zu erteilen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern Termine angemessen und können Mehrkosten auslösen.
5.6 Der Auftraggeber hat BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH unverzüglich auf besondere Risiken, gesetzliche Anforderungen, Produkt- oder Verpackungsrisiken, Lebensmittelkontakt, Gefahrgut, Exportmärkte, branchenspezifische Werbeverbote, Datenschutzrisiken, Sperrlisten, Zustellhindernisse, Plattformbeschränkungen oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen.
6.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Abgaben, Gebühren, Versand-, Transport-, Lager-, Material-, Medien-, Plattform-, Produktions-, Lizenz-, Verpackungs-, Entsorgungs-, Zoll- und sonstiger Fremdkosten, soweit diese nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
6.2 Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Spezifikationen, Auflagen, Formaten, Gewichten, Materialien, Zeitplänen, Verteilgebieten, Zielgruppen, Mediaplänen, technischen Anforderungen und Fremdleistungsangeboten. Änderungen dieser Grundlagen berechtigen BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH zur Anpassung der Vergütung.
6.3 Bei nach Vertragsschluss eintretenden, nicht von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH zu vertretenden Kostensteigerungen, insbesondere bei Papier, Karton, Pappe, Wellpappe, Druckfarben, Lacken, Klebstoffen, Energie, Transport, Löhnen, Medieninventar, Plattformkosten, Datenpartnerkosten oder Fremdleistungen, ist BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, soweit die Kostensteigerung für den betroffenen Leistungsbestandteil mehr als 5 % beträgt.
6.4 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH wird den Auftraggeber über wesentliche Preisänderungen unverzüglich informieren und die Anpassung nachvollziehbar begründen. Bei erheblichen Preisänderungen können die Parteien eine Anpassung des Leistungsumfangs, Materials, Zeitplans oder Budgets vereinbaren.
6.5 Zusatzleistungen, zusätzliche Korrekturrunden, Datenaufbereitung, Layoutanpassungen, Produktionsumstellungen, Expressleistungen, Sonderkontrollen, zusätzliche Reports, erneute Ausspielungen oder Wiederholungsproduktionen werden nach Aufwand oder gemäß Nachtragsangebot abgerechnet.
7.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.2 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, hohem Fremdkostenanteil, Medienbuchungen, Produktionsaufträgen, Verpackungsaufträgen, Materialeinkäufen, Bonitätsrisiken oder Zahlungsverzug.
7.3 Bei Zahlungsverzug kann BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH gesetzliche Verzugszinsen, Mahnspesen, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verlangen. Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Unternehmerverzugszinsen.
7.4 Bei Zahlungsverzug, objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers kann BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung oder Stellung angemessener Sicherheiten zurückbehalten, Medienbuchungen stoppen, Produktionen anhalten, Lieferungen zurückhalten oder weitere Aufträge ablehnen.
7.5 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und gesetzlich zwingend sind.
8.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Produktions-, Liefer-, Zustell- und Kampagnenzeiten setzen rechtzeitige Mitwirkung, vollständige Datenlieferung, Druck-, Verpackungs- oder Mediaplanfreigabe sowie Zahlung vereinbarter Anzahlungen voraus.
8.2 Höhere Gewalt und sonstige von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nicht zu vertretende Ereignisse verlängern Termine angemessen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Arbeitskampf, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Energieengpässe, Rohstoffkontingentierungen, Lieferkettenstörungen, Ausfall von IT-Systemen, Transportstörungen, Ausfall von Plattformen, Publishern, Medieninventar, Maschinen, Subunternehmern oder sonstigen Drittleistern.
8.3 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH informiert den Auftraggeber unverzüglich über wesentliche Verzögerungen. Soweit eine Leistung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird, sind die Parteien berechtigt, über Anpassung, Ersatzleistung, Terminverschiebung oder Aufhebung des betroffenen Leistungsteils zu verhandeln.
8.4 Schadenersatz wegen Verzugs ist, soweit gesetzlich zulässig, nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB beschränkt.
9.1 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH darf zur Auftragserfüllung Subunternehmer, Druckereien, Produktionsbetriebe, Kartonagenhersteller, Verpackungsproduzenten, Weiterverarbeiter, Lettershops, Logistikdienstleister, Zustellpartner, Kontrollagenturen, Kreativdienstleister, Technologieanbieter, Datenpartner, Media- und Plattformpartner, DSPs, SSPs, Publisher-Netzwerke und sonstige Dritte einsetzen oder vermitteln.
9.2 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist berechtigt, Lieferanten und Dienstleister nach eigenen Qualitäts-, Verfügbarkeits-, Preis-, Compliance- und Eignungskriterien auszuwählen. Die BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH kann Lieferantenvereinbarungen, Kundenschutz-, Vertraulichkeits-, Datenschutz-, Code-of-Conduct- und Verpackungs-Compliance-Erklärungen von Lieferanten verlangen, ohne dass hierdurch eine weitergehende Haftung gegenüber dem Auftraggeber begründet wird.
9.3 Soweit Drittplattformen, Medienpartner oder Produktionsbetriebe eigene Spezifikationen, Richtlinien, Ablehnungsrechte, Prüfvorgaben, Toleranzen, Datenschutzbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Compliance-Anforderungen vorsehen, gelten diese ergänzend, soweit sie projektbezogen relevant sind.
9.4 Technische Ausfälle, Inventaränderungen, Ablehnungen von Werbemitteln, Sperrungen, Prüfverzögerungen, Richtlinienänderungen oder Leistungsstörungen durch Drittplattformen, Medienpartner oder Produktionsbetriebe, die BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nicht zu vertreten hat, berechtigen BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH zu angemessener Anpassung, Ersatzplatzierung, Terminverschiebung oder sonstiger wirtschaftlich vergleichbarer Lösung.
10.1 Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ab Produktionsstätte, Lager oder Übergabestelle auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Transporteur, Zustellpartner, Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dritten übergeben wird oder zur Abholung bereitsteht.
10.2 Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft über. Lagerkosten, Standgelder, zusätzliche Transportkosten oder Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
10.3 Von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH. Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterverarbeiten oder weiterveräußern, tritt jedoch die daraus entstehenden Forderungen sicherungshalber an BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ab.
10.4 Beigestellte Materialien, Daten, Werkzeuge, Muster oder sonstige Gegenstände des Auftraggebers werden nur nach Vereinbarung gelagert. Die Lagerung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, soweit BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
11.1 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist im Bereich Druckmanagement und Abwicklung von Druckaufträgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht selbst Druckerei, sondern Druckvermittlerin, Projektkoordinatorin und kaufmännische Abwicklerin. Die technische Herstellung, Druckausführung, Weiterverarbeitung und produktionsbezogene Qualitätssicherung erfolgen durch die jeweils beauftragte Druckerei oder den jeweiligen Produktionsbetrieb.
11.2 Die Haftung von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH für Druckaufträge ist auf eigenes Verschulden bei Auswahl, Beauftragung, Koordination und Weiterleitung der vereinbarten Spezifikationen beschränkt. Für produktionsbedingte Fehler, Maschinenfehler, Materialfehler, Farbabweichungen, Lieferverzug, Weiterverarbeitungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der beauftragten Druckerei haftet BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nur in jenem Umfang, in dem die Druckerei gegenüber BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH tatsächlich haftet und Ersatz leistet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.3 Der Auftraggeber hat Druckdaten in dem von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH vorgegebenen oder branchenüblichen Format bereitzustellen, insbesondere als druckfähige PDF-Datei mit korrekten Maßen, Beschnitt, Farbprofilen, Auflösung, Schriften, Überdrucken, Lack-, Stanz-, Rill-, Prägeebenen, Barcodes, QR-Codes und sonstigen technischen Angaben.
11.4 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Druckdaten inhaltlich, rechtlich oder technisch vollständig zu prüfen. Ein Datencheck umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Prüfschritte. Offenkundige Fehler wird BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nach Möglichkeit mitteilen; daraus entsteht jedoch keine allgemeine Prüfpflicht.
11.5 Vor Druckbeginn stellt BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH, soweit vereinbart oder branchenüblich, ein Korrektur-PDF, Digitalproof, Andruck, Muster oder eine sonstige Simulation zur Verfügung oder veranlasst deren Bereitstellung. Der Auftraggeber hat die Druckreife ausdrücklich freizugeben. Nach Freigabe haftet BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nicht für Fehler, die aus den freigegebenen Daten, Texten, Bildern, Maßen, Farben, Barcodes, QR-Codes, Pflichtangaben oder Layouts stammen.
11.6 Farbabweichungen, Materialabweichungen, Schnitt-, Falz-, Stanz-, Rill-, Klebe-, Passer-, Register-, Grammatur-, Dimensions-, Mengen- und Verarbeitungsabweichungen innerhalb branchenüblicher oder vom Produktionsbetrieb angewendeter bzw. vereinbarter Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
11.7 Produktionsbedingt kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen kommen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge als vertragsgemäß und werden anteilig berechnet bzw. gutgeschrieben. Bei Sonderformaten, Verpackungen, komplexen Produktionen oder hohen technischen Anforderungen können abweichende Toleranzen vereinbart werden oder sich aus den Bedingungen des Produktionsbetriebs ergeben.
12.1 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist bei Kartonagen-, Verpackungs-, Faltschachtel- und Displayproduktionen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht selbst Herstellerin oder Produzentin, sondern Vermittlerin, Projektkoordinatorin und kaufmännische Abwicklerin. Die technische Herstellung, Materialauswahl im Rahmen der freigegebenen Spezifikation, Weiterverarbeitung, Qualitätskontrolle und Lieferung erfolgen durch den jeweils beauftragten Hersteller oder Weiterverarbeiter.
12.2 Die Haftung von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH für Kartonagen-, Verpackungs- und Displayproduktionen ist auf eigenes Verschulden bei Auswahl, Beauftragung, Koordination und Weiterleitung der vereinbarten Spezifikationen beschränkt. Für produktions-, material-, verarbeitungs-, lager- oder lieferbedingte Fehler des beauftragten Herstellers haftet BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nur in jenem Umfang, in dem der Hersteller gegenüber BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH tatsächlich haftet und Ersatz leistet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Auftragserteilung alle für die Verpackung oder das Display relevanten Anforderungen vollständig mitzuteilen, insbesondere Produktart, Gewicht, Maße, Füllgut, Feuchtigkeit, Fettigkeit, chemische Eigenschaften, Lager-, Transport-, Stapel-, Versand- und Verkaufsbedingungen, Lebensmittelkontakt, sensible Anwendungen, Exportmärkte, Kennzeichnungen, Barcodes, Warnhinweise, EPR-, Entsorgungs-, Recycling- und Verpackungsvorgaben.
12.4 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH schuldet nur die Einhaltung der ausdrücklich vereinbarten Verpackungs- oder Displayspezifikationen. Eine Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck, eine bestimmte Belastung, Lagerdauer, Lebensmittel- oder Kosmetik-/Pharma-/Medizinprodukteignung, Migrationseigenschaft, Recyclingfähigkeit, rechtliche Kennzeichnung oder Verkehrsfähigkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch geeignete Spezifikationen abgesichert wurde.
12.5 Verpackungen, die für direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln, Kosmetika, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Spielwaren, Gefahrgut oder sonstigen sensiblen Produkten bestimmt sind, müssen vom Auftraggeber vor Angebotslegung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Ohne ausdrückliche Mitteilung darf BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH davon ausgehen, dass keine besonderen regulatorischen Anforderungen bestehen.
12.6 Erforderliche Migrationsprüfungen, Konformitätserklärungen, Produkttests, Lagertests, Abpacktests, Zertifizierungen oder behördliche Prüfungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
12.7 Der Auftraggeber ist, soweit gesetzlich einschlägig, selbst für abfall-, verpackungs-, lizenzierungs-, registrierungs-, Melde-, Rücknahme-, Pfand-, Kennzeichnungs-, Recycling-, EPR- und sonstige Hersteller-, Importeur- oder Inverkehrbringerpflichten verantwortlich, sofern BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH diese Pflichten nicht ausdrücklich schriftlich übernimmt.
12.8 Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie das deutsche Verpackungsgesetz und etwaige nationale Vorschriften der Zielmärkte sind zu berücksichtigen, soweit sie sachlich und zeitlich anwendbar sind. BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH kann projektbezogen Verpackungs- und Material-Compliance-Nachweise von Lieferanten einholen; die Verantwortung des Auftraggebers für seine Produkt-, Vertriebs- und Inverkehrbringerpflichten bleibt unberührt.
12.9 Der Auftraggeber stellt BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH von Ansprüchen Dritter, Behörden, Abnehmer, Endkundinnen oder Verbraucher frei, die auf unzutreffenden Produktinformationen, fehlenden Hinweisen, rechtswidriger Kennzeichnung, ungeeigneter Verwendung, nicht offengelegten Produktanforderungen oder nicht beauftragten Prüfungen beruhen.
13.1 Soweit für Druck-, Verpackungs-, Kartonagen- oder Displayproduktionen Werkzeuge, Stanzformen, Klischees, Druckplatten, Druckzylinder, Prägewerkzeuge, Lackplatten, Musterformen oder sonstige Produktionshilfsmittel erforderlich sind, werden deren Kosten, Nutzung, Lagerung und Eigentumsverhältnisse projektbezogen geregelt.
13.2 Einmalige Werkzeug-, Rüst-, Einrichte-, Klischee-, Stanz- oder Formkosten sind von laufenden Stück- oder Produktionskosten zu unterscheiden, soweit diese Positionen im Angebot gesondert ausgewiesen werden.
13.3 Werden Werkzeuge oder Produktionshilfsmittel bei einem Lieferanten eingelagert, erfolgt dies nach den Bedingungen des jeweiligen Lieferanten oder der jeweiligen projektbezogenen Vereinbarung. BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH haftet für Verlust, Beschädigung, Verschleiß, Diebstahl, Feuer-, Wasser- oder sonstige Schäden an eingelagerten Werkzeugen nur bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
13.4 Eine Nutzung projektbezogener Werkzeuge, Stanzformen, Klischees, Druckplatten, Produktionsdaten oder Produktionshilfen für andere Kunden, Projekte oder Produkte ist ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers unzulässig.
13.5 Nach Projektende kann eine Einlagerung, Rückgabe, weitere Nutzung oder Verschrottung vereinbart werden. Ohne gesonderte Vereinbarung ist BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nicht verpflichtet, Werkzeuge oder Produktionshilfsmittel über gesetzliche oder branchenübliche Aufbewahrungsfristen hinaus vorzuhalten.
14.1 Angebote für Verteilungen beruhen auf Angaben zu Format, Gewicht, Auflage, Verteilobjekt, Verteilgebiet, Bebauungsstruktur, Zustellart, Termin, Anlieferort und sonstigen Anforderungen. Änderungen dieser Grundlagen können Preis- und Terminänderungen auslösen.
14.2 Der Auftraggeber hat Verteilobjekte rechtzeitig, vollständig, sortenrein, korrekt verpackt, palettiert, gekennzeichnet und frei Anlieferstelle bereitzustellen. Verspätete oder fehlerhafte Anlieferung kann Terminverschiebungen, Bereitstellungskosten, Zusatzfahrten, Sortierkosten oder Ausfallhonorare verursachen.
14.3 Unadressierte Haushaltswerbung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch Briefkasteneinwurf an erreichbare Privathaushalte im vereinbarten Gebiet. Werbeverweigerer, eindeutig mit Werbeverbot gekennzeichnete Briefkästen, nicht zugängliche Gebäude, fehlende Briefkastenanlagen, geschlossene Klingelhäuser, Sicherheitsrisiken, Betriebs- und Gewerbeflächen, Ferienanlagen, Kleingärten, abgelegene Einzelobjekte oder sonstige Zustellhindernisse sind ausgenommen, sofern nicht ausdrücklich eine Sonderzustellung vereinbart wurde.
14.4 Haushaltszahlen, Gebietsstrukturen, Briefkastenzugänge und Zustellhindernisse können schwanken. BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH führt Verteilungen mit angemessener Sorgfalt und nach dem vereinbarten Qualitätsprozess durch. Eine bestimmte Werbewirkung wird nicht geschuldet.
14.5 Soweit keine abweichende Zustellquote vereinbart ist, gilt eine Verteilung als ordnungsgemäß erfüllt, wenn mindestens 85 % der erreichbaren, nicht mit Werbeverbot versehenen Haushalte im vereinbarten Zustellgebiet beliefert wurden.
14.6 Reklamationen zur Verteilung müssen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach dem vorgesehenen Zustelltermin, schriftlich eingehen und konkrete Angaben zu Ort, Straße, Hausnummer, betroffenen Haushalten, Reklamationsgrund und nach Möglichkeit Nachweise enthalten. Pauschale oder verspätete Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
15.1 Lettershop-, Mailing-, Adress-, CRM-, personalisierte Druck- oder Versanddienstleistungen werden nur auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, Vorgaben, Adressbestände, Sperrlisten, Selektionskriterien und Freigaben erbracht.
15.2 Der Auftraggeber ist für Rechtmäßigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit, Werbeerlaubnis, Sperrlistenabgleich, Widerspruchsmanagement und Zulässigkeit der Verwendung von Adress- und Kundendaten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
15.3 Soweit BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ohne erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag ist BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nicht verpflichtet, personenbezogene Daten zu übernehmen oder zu verarbeiten.
15.4 Druckdaten, Adressdaten und personenbezogene Daten sind über geeignete sichere Übertragungswege bereitzustellen. BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH kann unsichere Übermittlungswege ablehnen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verlangen.
15.5 Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen, werden personenbezogene Daten nach Abschluss des Projekts entsprechend der Datenschutzvereinbarung gelöscht oder zurückgegeben.
16.1 GEO/screen- und digitale Kampagnenleistungen umfassen je nach Auftrag Strategie, Zielgruppenanalyse, hyperlokales Targeting, Geofencing, Multi-Datalayer-Targeting, Vermittlung und Koordination digitaler Werbeleistungen, Programmatic Advertising, Kampagnenmonitoring, Optimierung, Reporting, UTM-Parameter, Footfall-Studien, Conversion-Auswertungen und sonstige digitale Performance-Leistungen.
16.2 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist bei GEO/screen- und digitalen Kampagnenaufträgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Vermittlerin, Kampagnenkoordinatorin und kaufmännische Abwicklerin, nicht jedoch Betreiberin der eingesetzten Werbeplattformen, Publisher-Netzwerke, Adserver, Datenquellen, Apps, DSPs, SSPs, Trackingtechnologien oder Endgeräte.
16.3 Die technische Ausspielung, Inventarbereitstellung, Messung und Datenverarbeitung erfolgen ganz oder teilweise durch die jeweils eingesetzten Technologie-, Media-, Plattform- und Datenpartner. Die Rechnungslegung über BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH begründet keine weitergehende Plattform-, Media- oder Technologiehaftung.
16.4 Die Haftung von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH für GEO/screen- und digitale Kampagnenaufträge ist auf eigenes Verschulden bei Auswahl, Beauftragung, Koordination, Briefing und Weiterleitung der vereinbarten Kampagnenparameter beschränkt. Für technische Ausfälle, Messabweichungen, Inventarbeschränkungen, Plattformentscheidungen, Ablehnungen, Datenpartnerfehler, Reichweitenschwankungen, ungültigen Traffic, Trackingbeschränkungen oder sonstige Leistungsstörungen der eingesetzten Drittanbieter haftet BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nur in jenem Umfang, in dem der jeweilige Drittanbieter gegenüber BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH tatsächlich haftet und Ersatz leistet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16.5 Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Werbemittel, Landingpages, Ziel-URLs, Logos, Texte, Bild- und Videomaterial, Tracking-Parameter, Impressums- und Pflichtinformationen, Sponsoreninformationen, Produktinformationen, Altersbeschränkungen, Brancheneinschränkungen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Landingpages müssen mobil optimiert, erreichbar, rechtlich zulässig, datenschutzkonform und technisch funktionsfähig sein.
16.6 GEO/screen kann mit pseudonymisierten, anonymisierten oder aggregierten Daten, Mobile Advertising IDs, Kontextsignalen, Standortsignalen, App-Nutzungssignalen, Geofencing, modellierten Zielgruppen, Reichweitenmodellen und Performance-Daten arbeiten. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nur auf Grundlage geeigneter Rechtsgrundlagen und erforderlicher Datenschutzvereinbarungen.
16.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Targeting-Vorgaben zu machen, die auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten, sensiblen Merkmalen, Gesundheitsdaten, politischer Meinung, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder vergleichbaren geschützten Merkmalen beruhen, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Freigabe und eine eindeutig tragfähige Rechtsgrundlage vorliegen.
16.8 Kampagnen mit politischem, wahlbezogenem, gesellschaftspolitischem, behördlichem, gesundheitsbezogenem, finanzmarktbezogenem, alkohol-, glücksspiel-, tabak-, nikotin-, arzneimittel-, heilmittel-, erotik-, jugendschutz- oder sonst reguliertem Inhalt bedürfen einer gesonderten Prüfung und Freigabe durch BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH. BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH darf solche Kampagnen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder zusätzliche Nachweise verlangen.
16.9 KPIs wie Impressions, Reichweite, Klicks, CTR, Sichtbarkeit, Interaktionen, Footfall, Visits, Conversions, Frequenz oder Completion Rate werden nach den Messmethoden der jeweils eingesetzten Systeme, Plattformen oder Dienstleister ermittelt. Messabweichungen zwischen Systemen sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
17.1 Die Parteien beachten die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, das österreichische Datenschutzgesetz, das österreichische Telekommunikationsgesetz 2021, ePrivacy-Vorgaben, den Digital Services Act sowie sonstige anwendbare Datenschutz-, Telekommunikations-, Digitaldienste- und Werbevorschriften.
17.2 Die datenschutzrechtliche Rolle der Parteien richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH kann je nach Leistung eigene Verantwortliche, Auftragsverarbeiterin oder gemeinsam Verantwortliche sein. Die Rollen werden erforderlichenfalls in einer Datenschutzanlage, einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO oder einer Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO festgelegt.
17.3 Stellt der Auftraggeber personenbezogene Daten bereit oder veranlasst deren Verarbeitung, sichert er zu, dass hierfür eine gültige Rechtsgrundlage besteht, Betroffene ordnungsgemäß informiert wurden, erforderliche Einwilligungen vorliegen und die Daten rechtmäßig, richtig und zweckgebunden verarbeitet werden dürfen.
17.4 Setzt der Auftraggeber auf seinen Websites, Landingpages, Apps oder Online-Shops Tracking-, Analyse-, Retargeting-, Conversion-, UTM-, Pixel-, Cookie-, Consent-, SDK-, Mobile-Identifier- oder ähnliche Technologien ein, ist er für deren rechtmäßige Implementierung, Einwilligungsverwaltung, Datenschutzhinweise und technische Funktionsfähigkeit verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
17.5 Für Deutschland sind insbesondere die Anforderungen des TDDDG an das Speichern von Informationen oder den Zugriff auf Informationen in Endeinrichtungen sowie die DSGVO zu beachten. Für Österreich sind insbesondere § 165 Abs. 3 TKG 2021 sowie die DSGVO zu beachten. Nicht technisch erforderliche Marketing-, Tracking-, Targeting- oder Analysemaßnahmen dürfen nur eingesetzt werden, wenn die erforderlichen Einwilligungen und Informationen wirksam vorliegen.
17.6 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH darf datenschutzrechtlich riskante Datenverarbeitungen, Zielgruppen, Tracking-Setups, Kundenlisten, Matching-Prozesse oder Kampagnen ablehnen, aussetzen oder zusätzliche Nachweise verlangen, wenn Zweifel an Rechtmäßigkeit, Transparenz, Einwilligungslage oder technischer Umsetzung bestehen.
17.7 Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt nur, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ohne vorherige schriftliche Zustimmung besondere Kategorien personenbezogener Daten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Daten von Minderjährigen zu übermitteln.
18.1 Alle von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH entwickelten Ideen, Konzepte, Präsentationen, Strategien, Geomarketingansätze, Mediapläne, Texte, Layouts, Designs, Druckdaten, Verpackungskonzepte, Reports, Auswertungen, Workflows, Know-how und sonstigen Arbeitsergebnisse sind, soweit schutzfähig, urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützt.
18.2 Der Auftraggeber erhält an den final abgenommenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH.
18.3 Nicht beauftragte Konzepte, Pitches, Entwürfe, Layouts, Strategien, Verpackungsideen, Targetingansätze oder Mediapläne dürfen ohne Zustimmung von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nicht verwendet, umgesetzt oder an Dritte weitergegeben werden.
18.4 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH darf den Auftraggeber und durchgeführte Projekte nach Abschluss als Referenz nennen, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder der Auftraggeber der Referenznennung schriftlich widerspricht. Vertrauliche Kampagnendaten werden nur mit Zustimmung veröffentlicht.
18.5 Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen und Inhalte des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt. Der Auftraggeber räumt BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH hierfür die erforderlichen Rechte ein.
19.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Konditionen, Mediapläne, Zielgruppeninformationen, Produktionsinformationen, technische Spezifikationen, Kundendaten und nicht veröffentlichte Kampagneninformationen.
19.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
19.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht.
20.1 Der Auftraggeber hat Lieferungen, Druckprodukte, Verpackungen, Displays, Reports, Werbemittel, Verteilnachweise, Kampagnenergebnisse und sonstige Leistungen unverzüglich nach Erhalt oder Zugänglichmachung zu prüfen.
20.2 Offensichtliche Mängel sind bei Warenlieferungen binnen 5 Werktagen ab Lieferung, bei digitalen Leistungen binnen 5 Werktagen ab Zugang des Reports oder der Leistung, bei Verteilungen binnen 48 Stunden ab Zustelltermin und bei laufenden Kampagnen unverzüglich nach Kenntnis schriftlich zu rügen. Spätere Rügen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
20.3 Bei berechtigten Mängeln ist BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH zunächst zur Verbesserung, Ersatzleistung, Nachlieferung, Ersatzschaltung, Gutschrift oder angemessenen Preisminderung berechtigt. Der Auftraggeber hat BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH die hierfür erforderliche Gelegenheit einzuräumen.
20.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen, branchenüblichen Toleranzen, Fehlern in vom Auftraggeber freigegebenen Daten, ungeeigneten Vorgaben, unzureichenden Spezifikationen, nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäßer Lagerung, Handhabung, Weiterverarbeitung oder Verwendung.
21.1 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit gesetzlich zwingend.
21.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren unmittelbaren Schaden beschränkt.
21.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Dritt- und Folgeschäden, Datenverlust, Reputationsschäden, Produktionsausfall, Umsatzausfall, Verlust von Kunden, Ansprüche von Abnehmern, Endkundinnen oder sonstigen Dritten, Schäden aus fehlerhaften Inhalten des Auftraggebers oder Schäden aus Druckereien, Kartonagenherstellern, Verpackungsproduzenten, Zustellpartnern, Plattformen, Medienpartnern, Technologieanbietern, Datenpartnern oder sonstigen Drittleistern ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
21.4 Die Haftung von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach in jedem Fall auf die Netto-Auftragssumme des konkret betroffenen Einzelauftrags beschränkt. Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenaufträgen ist die Haftung auf die Nettovergütung des konkret betroffenen Leistungsteils, höchstens jedoch auf die Nettovergütung der letzten drei Monate vor Schadenseintritt, beschränkt.
21.5 Bei vermittelten oder koordinierten Drittleistungen, insbesondere Druck-, Produktions-, Kartonagen-, Verpackungs-, Medien-, Plattform-, Technologie-, Lettershop- und Zustellleistungen, haftet BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH nur in jenem Umfang, in dem der jeweilige Drittleister gegenüber BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH tatsächlich haftet und Ersatz leistet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bleiben unberührt.
21.6 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH haftet nicht für den Werbeerfolg, die wirtschaftliche Wirkung, die Marktreaktion, die Richtigkeit von Prognosen, die Verfügbarkeit bestimmter Medieninventare, Plattformentscheidungen, Drittanbieter-Messwerte, Produktionsentscheidungen von Druckereien oder Kartonagenherstellern, Materialverfügbarkeiten, Lieferkettenstörungen oder die rechtliche Zulässigkeit von vom Auftraggeber freigegebenen Inhalten, sofern BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat.
21.7 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt, soweit sie im Einzelfall anwendbar ist.
22.1 Der Auftraggeber hält BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern, Strafen, Kosten und Aufwendungen frei, die aus rechtswidrigen Inhalten, unzutreffenden Angaben, fehlenden Rechten, Datenschutzverstößen, fehlerhaften Produktinformationen, Verpackungs- oder Kennzeichnungspflichten, politischer Werbung, fehlenden Einwilligungen oder sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen entstehen.
22.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten sowie Ansprüche von Behörden, Kunden, Endkundinnen, Wettbewerbern, Plattformen, Rechteinhabern, Datenschutzbehörden, Verbraucherschutzorganisationen und sonstigen Dritten.
23.1 Der Auftraggeber kann Aufträge nur schriftlich stornieren oder kündigen. Bereits erbrachte Leistungen, beauftragte Fremdleistungen, Materialeinkäufe, Medienbuchungen, Produktionsvorbereitungen, Personaldispositionen, Konzeptionsleistungen und sonstige Aufwendungen sind in jedem Fall zu vergüten.
23.2 Sofern im Auftrag keine abweichenden Stornoregeln vereinbart sind, gelten folgende pauschalierte Ausfallkosten bezogen auf das Netto-Auftragsvolumen des stornierten Leistungsteils: bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn 25 %, bis 8 Kalendertage vor Leistungsbeginn 50 %, ab 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn 100 %.
23.3 Bei Medienbuchungen, Programmatic-/GEO/screen-Kampagnen, Druckproduktionen, Verpackungsproduktionen, Sondermaterialien, personalisierten Leistungen, bereits gestarteter Produktion, fix gebuchten Drittleistungen oder nicht stornierbaren Fremdkosten können höhere Stornokosten bis zu 100 % anfallen.
23.4 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Kampagneninhalten, Datenschutzrisiken, behördlichen Untersagungen, Plattformablehnungen, Gefährdung von Mitarbeiterinnen oder Zustellpartnern, Insolvenz, Bonitätsverschlechterung oder Rufschädigungsrisiken.
24.1 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH darf Aufträge, Inhalte, Werbemittel, Verpackungsaufdrucke, Zielseiten, Zielgruppen, Platzierungen oder Kampagnen ablehnen, stoppen, sperren oder entfernen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie gegen Gesetze, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter, Plattformrichtlinien, Branchenstandards, Jugendschutz, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Werberichtlinien, politische Werberegeln oder berechtigte Interessen von BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH verstoßen.
24.2 Der Auftraggeber trägt dadurch entstehende Mehrkosten, Ausfallkosten oder Fremdkosten, soweit die Ablehnung, Sperrung oder Änderung auf von ihm zu vertretenden Umständen beruht.
24.3 BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH ist nicht verpflichtet, rechtswidrige, regulatorisch nicht ausreichend abgesicherte oder ethisch unvertretbare Inhalte zu produzieren, zu verteilen, zu bewerben oder zu veröffentlichen.
25.1 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH in Bad Orb, Deutschland. Die Niederlassung in Wien oder sonstige Standorte begründen keinen abweichenden Erfüllungsort, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
25.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, soweit diese zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.
25.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH und Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz der BECKMANN-LOCAL-MEDIA GMBH in Bad Orb, Deutschland, sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
25.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, soweit nicht zwingend strengere Formvorschriften gelten.
25.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.